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AGB

von Fugenkraut Köln, Eva Arzdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von „Fugenkraut Köln, Eva Arzdorf“ (nachfolgend Fugenkraut“) gelten für alle bei Fugenkraut gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen. Als „Teilnehmende“ werden im Folgenden alle natürlichen Personen bezeichnet, die mit Fugenkraut hierfür einen Vertrag abschließen.

§ 1 Geltung der AGB, Begriffe

(1) Die Teilnehmenden erkennen mit ihrer Bestellung die nachfolgenden AGB an. Sie gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung für alle durchgeführten Veranstaltungen und erbrachten Dienstleistungen. Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird.

(2) „Veranstaltungen“ im Sinne dieser AGB sind alle von Fugenkraut erbrachten Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese rein informativer Natur sind oder ein eigenes Handeln der Teilnehmenden erfordern (z.B. Führungen, Kochkurse etc.).

(3) „Veranstalterin“ ist die Inhaberin von Fugenkraut: Frau Eva Arzdorf, Mommsenstr. 23, 50935 Köln

§ 2  Anmeldung für Veranstaltungen, Zahlung

(1) Die auf der Internetseite www.fugenkraut.de angegebenen Teilnahmegebühren für Veranstaltungen gelten stets pro Person. Gruppen- oder Sonderpreise sind individuell mit Fugenkraut zu vereinbaren.

(2) Mit der Anmeldung auf der Internetseite erfolgt noch kein Vertragsschluss bzw. keine finale Buchung der Veranstaltung. Der Teilnehmende erhält zunächst lediglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Anmeldung („Eingangsbestätigung“). Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Erst mit Zugang einer gesonderten Anmeldebestätigung durch Fugenkraut beim Teilnehmenden gilt die Anmeldung als verbindlich und der Vertrag als geschlossen.

(3) Mit der Anmeldebestätigung teilt Fugenkraut dem Teilnehmenden weitere Informationen zum Veranstaltungsort sowie zu möglichen Zahlweisen mit. Die Teilnahmegebühr wird spätestens mit Beginn der Veranstaltung fällig und ist dann in bar zu entrichten, wenn der Kunde/Teilnehmer im Vorfeld keinen Gebrauch von einer anderen Zahlweise macht.

§ 3 Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

(1) Die Inhalte aller Veranstaltungen sind von Fugenkraut sorgfältig erwogen und geprüft.

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen wetterentsprechende Kleidung und Schuhwerk notwendig sind, die für den Aufenthalt im Freien und das Laufen auf unbefestigten Wegen geeignet sind.

(3) Die Veranstalterin versucht das Risiko von Verletzungen oder Unfällen zu minimieren, indem sie sichere Wege und Orte für ihre Events nutzen wird. Alle Teilnehmenden versichern, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, an den angebotenen Events teilzunehmen und Risiken, sofern sie im Rahmen des allgemeinen Risikos eines Aufenthalts im Freien liegen, in Kauf zu nehmen.

(4) Unter folgenden Bedingungen besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung: Bei Krankheit der Veranstalterin, bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Unwetterwarnungen wie Sturm oder Gewitter durch den DWD, bei nicht zu vertretenden Ausfällen und bei höherer Gewalt. In diesen Fällen wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.

§ 4 Umbuchung, Stornierung

(1) Umbuchungen und Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail). Für Umbuchungen und Stornierungen gilt § 2 Abs. 2 entsprechend. Diese werden im Verhältnis zu Fugenkraut erst verbindlich, wenn eine gesonderte Umbuchungsbestätigung beim Kunden/Teilnehmer eingeht.

(2) Eine Umbuchung zur Teilnahme einer anderen Person am gebuchten Veranstaltungstermin ist jederzeit kostenlos möglich.

(3) Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenlos möglich, zwischen 13 und 4 Tagen wird die Hälfte der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr einbehalten. Bei Stornierungen in 3 Tagen oder weniger vor der Veranstaltung muss Fugenkraut die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten.

(4) Bei Stornierungen durch Fugenkraut aus in § 3 Abs. 4 genannten Gründen, werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet.

§ 5 Haftung

(1) Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit diese nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultieren, auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Veranstalterin bzw. ihrer Erfüllungshilfen beruhen oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zum Gegenstand haben. Wesentliche Vertragspflicht sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Teilnehmende vertraut hat und vertrauen durfte.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Fugenkraut nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

(3) Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleiben – sofern und soweit dieses Anwendung findet – unberührt.

(4) Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt Fugenkraut keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

§ 6 Social Media/Fotos

(1) Das Posten von Bildern, die während der Veranstaltungen gemacht wurden, in sozialen Medien ist generell erlaubt, sofern die Veranstalterin oder deren Account genannt wird und sofern sie nicht die Rechte Dritter verletzen.

§ 7 Datenschutz

(1) Die zur Abwicklung der Buchungen und Veranstaltungen erforderlichen personenbezogenen Daten der Kunden/Teilnehme werden von Fugenkraut gespeichert.

(2) Fugenkraut verpflichtet sich, diese Daten und alle weiteren ihr im Rahmen der Veranstaltungen bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Diese ABG und alle zwischen Fugenkraut und den Teilnehmenden unter Bezug auf die AGB geschlossenen Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte(n) eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, sind sie durch eine Formulierung zu ersetzen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

Fugenkraut Köln, Eva Arzdorf – Köln, November 2023